Einladung zum Arbeitsrecht-Lunch am 19. März 2025
Am 19. März laden wir Sie herzlich zu unserem nächsten Lunch & Learn zu aktuellen Themen im Arbeitsrecht ein.
Diesmal geht es um einvernehmliche Trennungen und Wissenswertes zum Aufhebungsvertrag, sowie um die nachvertragliche Geheimhaltungspflichten im Arbeitsverhältnis. Der dritte Vortragsteil zeigt fünf unnötige Fehler bei Kündigungen auf.
Unsere Arbeitsrecht-Expertinnen und Experten aus Frankfurt, Berlin und Düsseldorf geben Ihnen praxisrelevante Tipps für Ihren Arbeitsalltag.
Details zu den Inhalten finden Sie untenstehend.
Die Registrierung ist über den blauen Button unten kostenfrei möglich.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Referent: Frank Lenzen, Partner im Frankfurter Büro
Die Wirtschaft steckt in der Rezession – die Trennung von Mitarbeitenden nimmt naturgemäß an Bedeutung zu. Die einvernehmliche Trennung stellt dann den Idealfall dar. In diesem Vortag werden Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen dargestellt. Hierbei werden Ihnen die wichtigsten Klauseln und die damit verbundenen Fallstricke vorgestellt. Ebenso wird auf die Prämissen der Rechtsprechung zum Gebot fairen Verhandelns und die sozialrechtlichen Implikationen bei einvernehmlichen Trennungen eingegangen werden.
Referentin: Anna-Lena Hildebrand, Senior Associate im Berliner Büro
Mit Urteil vom 17. Oktober 2024 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine formularmäßig vereinbarte sog. Catch-all-Klausel Arbeitnehmer/innen unangemessen benachteiligt und daher unwirksam ist. Gemeint sind damit umfassende und zeitlich unbegrenzte Verschwiegenheitspflichten, die in der Praxis in Arbeits- und Aufhebungsverträgen weit verbreitet sind. Dieser Vortragsteil beleuchtet zunächst die Entscheidungsgründe des Gerichts. Darüber hinaus wird erörtert, welche Wirksamkeitsanforderungen die neue Rechtsprechung an nachvertragliche Verschwiegenheitsklauseln stellt und welche Folgen sich hieraus für die Vertragsgestaltung in der Praxis ergeben.
Referent: Lukas Jäger, Senior Associate im Düsseldorfer Büro
Nichts ist ärgerlicher als ein unnötiger Fehler. Dies gilt insbesondere, wenn der Fehler leicht vermeidbar ist und bei einer Kündigung sogar zu deren Unwirksamkeit führen kann. In diesem Vortragsteil werden fünf unnötige Fehler bei Kündigungen präsentiert, die vermeidbar sind, aber immer wieder vorkommen. So etwa beispielhaft bei der Unterzeichnung und Zustellung einer Kündigung, bei der Sozialauswahl im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung oder bei der Vorbereitung einer außerordentlichen Kündigung.
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Bei Fragen zur Veranstaltung können Sie sich gerne an Isabella Schwarz wenden.
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