Am 5. März 2019 wurde in den Niederlanden das sogenannte "Multilaterale Instrument", (MLI), ein am 7. Juni 2017 in Paris von 68 Staaten unterzeichneter völkerrechtlicher Vertrag, ratifiziert. Damit kann das MLI, wenn alle Formalitäten bei der OECD rechtzeitig abgeschlossen werden, am 1. Januar 2020 in den Niederlanden in Kraft treten.
Das Ziel der OECD ist es, dem sogenannten BEPS, "Base Erosion and Profit Shifting", also der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung, bei international tätigen Unternehmen und insbesondere aggressiven Steuergestaltungen entgegenzuwirken. Mit dem MLI werden die Empfehlungen des BEPS-Projektes, einem Projekt für ein international abgestimmtes Vorgehen gegen u.a. schädlichen Steuerwettbewerb, in die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der beteiligten Staaten implementiert. Außerdem soll das MLI für international einheitliche Maßnahmen sorgen, die beim Abschluss zukünftiger DBAs beachtet werden müssen.
Die Niederlande haben 82 DBAs genannt, die durch das MLI angepasst werden. Die einzelnen Staaten haben allerdings die Möglichkeit dafür zu optieren bestimmte Regelungen des MLI nicht anzuwenden. Die Niederlande haben ihre "Reservation and Notification Statements" mitgeteilt, d.h. inwieweit Minimumstandards, Optionen (opt-in) und Vorbehalte (opt-out) benutzt werden sollen.
Im Rahmen des Minimumstandards werden die Präambeln der DBAs dahingehend ergänzt, dass DBAs nicht nur abgeschlossen werden um Doppelbesteuerung, sondern auch um doppelte Nichtbesteuerung auf internationaler Ebene zu vermeiden. Zusätzlich wurde der "Principle –Purpose –Test" als Missbrauchsklausel und ein gegenseitiges vertragliches Streitbeilegungsverfahren in Steuerfragen gewählt.
Bei den Optionen haben die Niederlande sich außerdem verpflichtet, ein obligatorisches Schiedsverfahrens für alle Steuerstreitigkeiten anzuwenden.
Bei den Reservations haben die Niederlande Vorbehalte gegen die Regelungen in Bezug auf künstliche Umgehung des Betriebsstättenstatus durch Kommissionärsmodelle gemacht.
Um nur die wichtigsten zu nennen:
Die DBAs mit Australien, Österreich, Frankreich, Luxemburg sind direckt betroffen, denn diese Länder haben das MLI bereits ratifiziert.
Die DBAs mit z.B. Deutschland, China, Russland und weiteren Ländern sind erst dann betroffen, wenn die jeweiligen Länder das MLI ratifiziert und implementiert haben. In Deutschland wird erwartet, dass das MLI im Laufe des Jahres 2019 ratifiziert wird.
Das vorliegende internationale Vertragswerk wird nach und nach das Netzwerk an DBAs auf den Standard des OECD-BEPS Projektes bringen. Auch wenn die ursprünglich gewünschte, vollständige Harmonisierung von DBAs nicht erzielt wird, da die Länder aus zahlreichen Möglichkeiten wählen können, so wird sich die Steuersituation in vielen Ländern doch ändern und für Steuerpflichtige in Zukunft noch komplexer werden. International tätige Unternehmen sollten daher rechtzeitig überprüfen, ob Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern dazu gehören, die die steuerrechtliche Situation ihrer Unternehmen betreffen können.
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