Das Gesetz "Ausgleich für Abfindungsvergütung", das am 20. Juli 2018 in Kraft trat, bietet Arbeitgebern unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eine gezahlte Abfindungsvergütung erstattet zu bekommen. Auch wenn das dafür notwendige Antragsverfahren und die Art und Weise der Abwicklung erst noch näher festgelegt warden müssen, so soll ab 1. April 2020 die Erstattung durch das niederländische Arbeitsamt (UWV) doch möglich werden und zwar mit rückwirkender Kraft bis zum 1. Juli 2015.
Erstattungsfähig sind ausschließlich Abfindungsvergütungen, die nach Beendigung des Arbeitsvertrages mit einem langfristig arbeitsunfähigen Arbeitnehmer gezahlt wurden.
Der Arbeitgeber ist in den Niederlanden gesetzlich im Falle von Arbeitsunfähigkeit für einen Zeitraum von 104 Wochen, d.h. zwei Jahren, zur Lohnfortzahlung verpflichtet. In diesem Zeitraum ist im Prinzip keine Kündigung möglich. Da ein Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsvertrages im Prinzip immer eine Abfindungsvergütung erhält, musste ein Arbeitgeber im Falle von Arbeitsunfähigkeit bis jetzt doppelt zahlen, nämlich Lohnfortzahlung und Abfindungsvergütung. Mit dem Gesetz "Ausgleich für Abfindungsvergütung" soll diese Doppelzahlung in Zukunft vermieden und rückwirkend bis zum 1. Juli 2015 kompensiert werden.
Einen Anspruch auf Kompensation durch das Arbeitsamt (UWV) hat der Arbeitgeber nur dann, wenn der Arbeitsvertrag auf Grund langfristiger Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers beendet wurde. Unwichtig ist dabei, auf welche Weise der Vertrag endete. Auch im Falle von gegenseitigem Einverständnis kann der Arbeitgeber einen Anspruch auf Ausgleich der Abfindungsvergütung haben. Voraussetzung ist jedoch immer, dass der Grund für die Beendigung die langfristige Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers ist.
Ab dem 1. April 2020 kann der Antrag auf Kompensation digital mit Hilfe eines Formulars eingereicht werden. Allerdings steht dieses Formular bis jetzt noch nicht zur Verfügung.
Dieses Gesetz schafft eine ungerechte und umstrittene gesetzliche Regelung ab, die u. a. dazu geführt hat, dass es eine Vielzahl sogenannter ‚schlafender’ Arbeitsverträge mit langfristig arbeitsunfähigen Arbeitnehmern gibt. Auch diese Verträge können jetzt endlich beendet werden.
Unaufgeforderte E-Mails und andere Informationen, die Dentons erhält, werden nicht vertraulich behandelt, können an Dritte weitergegeben werden, erhalten möglicherweise keine Antwort und schaffen keine Anwalt-Mandanten-Beziehung. Wenn Sie noch kein Mandant von Dentons sind, schicken Sie uns bitte keine vertraulichen Informationen.
Die Seite, die Sie besuchen wollten, ist in der von Ihnen ausgewählten Sprache nicht verfügbar. Sie wurden auf einen entsprechenden Bereich unserer Webseite weitergeleitet.
Sie werden jetzt von der Dentons Website zur englischen $redirectingsite Website weitergeleitet. Wenn Sie fortfahren möchten, klicken Sie bitte auf Annehmen.
Sie werden jetzt von der Dentons Website zur Beijing Dacheng Law Offices, LLP Website weitergeleitet. Wenn Sie fortfahren möchten, klicken Sie bitte auf Annehmen.