Neues zum Urlaubsrecht: Reduzierung von Arbeitszeit, Rundung von Ansprüchen und Verfall von Ersatzurlaubsansprüchen 28. Januar 2019 Im November 2018 lösten zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zum Verfall von Urlaubsansprüchen allgemeine Verwunderung aus, vor allem bei Arbeitgebern. Nach Ansicht des EuGH verfallen Urlaubsansprüche am Ende eines Kalenderjahres selbst dann nicht, wenn der Arbeitnehmer sie nie beantragt hat, sofern der Arbeitgeber zuvor auf den drohenden Verfall nicht hingewiesen hat (vgl. unsere Kurzmeldung vom 8. November 2018). Doch auch abseits dieser prominenten Entscheidungen brachte das Jahr 2018 einige Klarstellungen im Urlaubsrecht, insbesondere zur Berechnung von Urlaubstagen und Urlaubsentgelt.
Neuer gesetzlicher Anspruch auf befristete Verringerung der Arbeitszeit: Die Grundlagen zur Brückenteilzeit 28. Januar 2019 Bis zum 1. Januar 2019 konnten Arbeitnehmer lediglich einen Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Teilzeitarbeit geltend machen. Ein „Rückkehrrecht“ zur Arbeit in Vollzeit bestand nicht. Am 1. Januar 2019 ist mit § 9a Abs. 1 S. 3 Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Neuregelung in Kraft getreten, die Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine befristete Reduzierung ihrer Arbeitszeit gewährt, umgangssprachlich „Brückenteilzeit“.
Gesetzliche Sozialversicherung: Wesentliche Rechengrößen 2019 28. Januar 2019 Auch im Jahr 2019 sind in der gesetzlichen Sozialversicherung neue Rechengrößen zu beachten, wenngleich die Gesamtbelastung für Arbeitgeber im Wesentlichen gleichbleibt.
Das dritte Geschlecht: Handlungsbedarf auch in der betrieblichen Praxis! 28. Januar 2019 Die Rechtsprechung zum Schutz des sog. dritten Geschlechts und die korrespondierende Novellierung des Personenstandsgesetzes hat auch weitreichende Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Novellierung der Arbeit auf Abruf: Anpassung gesetzlicher Grenzen – Vorsicht bei geringfügiger Beschäftigung! 28. Januar 2019 Das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene "Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit" novelliert auch die sog. Arbeit auf Abruf im Sinne von §12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Kollege Roboter: Qualifizierung von Arbeitnehmern für den digitalen Wandel 28. Januar 2019 Zum 1. Januar 2019 ist das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (sog. „Qualifizierungschancengesetz“) in Kraft getreten. Neben einer Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 3,0% auf 2,6% bzw. 2,5% und einer Anhebung der Zeitgrenze bei der kurzfristigen Beschäftigung, wird dadurch vor allem die berufliche Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer gefördert.