Am 10. Oktober 2017 hat die neue Regierung in den Niederlanden bekannt gemacht, dass sie einige einschneidende Änderungen in der Steuergesetzgebung durchführen wird, die für internationale und international tätige Unternehmen wichtig sein können.
Dieses umfassende Steuerpaket soll im Laufe der nächsten Legislaturperiode eingeführt werden. Unsere Steuerabteilung wird zum jeweiligen Zeitpunkt ausführlicher dazu berichten
Gewinnausschüttungen von Gesellschaften in den Niederlanden mit einem in Anteilen gestückeltes Kapital (u.a. BV’s und NV’s) unterliegen im Augenblick einer Kapitalertragssteuer (dividendbelasting) in Höhe von 15%.
Für Anleger, die in den Niederlanden ansässig sind, handelt es sich um eine mit niederländischen Einkommenssteuer und niederländischen Körperschaftssteuer verrechenbare Vorsteuer, wodurch sie vor allem Verwaltungsaufwand, sowohl für die Unternehmen als auch für das Finanzamt, mit sich bringt. Für im Ausland ansässige Anleger stellt diese Kapitalertragssteuer jedoch die Endbesteuerung dar. Ausländische Anlagefonds führen aus diesem Grund bereits Prozesse vor den niederländischen Steuergerichten wegen unzulässiger Diskriminierung gegenüber inländischen Fonds.
Vorgeschlagen wird die Kapitalertragssteuer auf Dividenden abzuschaffen. Die Abschaffung ist für das Jahr 2020 geplant.
Bemerkenswert ist, dass vorgeschlagen wird, dass die Quellensteuer in Fällen von Missbrauch und bei Ausschüttungen an Anleger in Länder mit einem sehr niedrigem Steuersatz weiter anzuwenden ist.
Damit es für Unternehmen weiterhin attraktiv bleibt, sich in den Niederlanden niederzulassen oder die Niederlande nicht zu verlassen, soll stufenweise der Tarif für die Körperschaftssteuer verringert werden.
Eine bereits vorgeschlagene stufenweise Erhöhung der Steuerstufen von € 200.000 auf € 350.000 wird nicht durchgeführt. > Um bei Unternehmern ein Gleichgewicht zwischen Einkommensteuer und Körperschaftssteuer zu wahren, wird für diejenigen, die eine wesentliche Beteiligung an einer BV oder NV haben, der Einkommensteuertarif in Box 2 in 2020 von 25% auf 27,3% und ab 2021 auf 28% erhöht.
Um diese Steuerersparnisse finanzieren zu können, will die Regierung die folgenden Maßnahmen einführen. Sie sollen die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer vergrößern:
Sobald die konkreten Maßnahmen eingeführt werden, werden wir im Einzelnen darüber berichten.
Sicherlich wird es in nächster Zeit Einiges über Steuerentwicklungen in den Niederlanden zu berichten geben.
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