Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und Investoren?
Die deutsche Wirtschaft steht angesichts der durch die Krisen der letzten Jahre hervorgerufenen ökonomischen Belastungen vor großen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund ist die Erhöhung der Wachstumschancen der deutschen Wirtschaft, die Ermöglichung von Investitionen und Innovationen sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland von entscheidender Bedeutung. Mit dem Wachstumschancengesetz soll diesen Herausforderungen begegnet werden.
Im Hinblick auf das am 17. November 2023 vom Bundestag beschlossene Wachstumschancengesetz sah der Bundesrat grundlegenden Überarbeitungsbedarf. Aus diesem Grund hat der Bundesrat dem Gesetz in seiner Sitzung am 24. November 2023 seine Zustimmung nicht erteilt und den Vermittlungsausschuss angerufen.
Aufgrund akuten Handlungsbedarfs zum Jahreswechsel, insbesondere auf dem Gebiet des Grunderwerbsteuerrechts, wurden Teile des Gesetzesentwurfs herausgelöst und in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen. Der Bundesrat hat dem am 14. Dezember 2023 vom Bundestag beschlossenen Kreditzweitmarktförderungsgesetz in seiner Sitzung am 15. Dezember 2023 seine Zustimmung erteilt.
Der Vermittlungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21. Februar 2024 mit dem Wachstumschancengesetz befasst und den Gesetzesentwurf überarbeitet. Dem überarbeiteten und vom Bundestag am 23. Februar 2024 beschlossenen Wachstumschancengesetz hat der Bundesrat am 22. März 2024 seine Zustimmung erteilt. Damit kann das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und in der Folge im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Das Wachstumschancengesetz soll die Transformation der deutschen Wirtschaft begleiten und den großen Herausforderungen im Hinblick auf die sich verändernden Bedingungen insbesondere durch Wachstum und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland begegnen. Darüber hinaus ist eine Vereinfachung und Modernisierung des Steuersystems bezweckt.
Das Gesetz sieht vor allem Änderungen auf dem Gebiet des Steuerrechts vor. Dazu zählen:
Das Wachstumschancengesetz tritt weitestgehend, d.h. vorbehaltlich abweichender Bestimmung in Art. 35 des Wachstumschancengesetzes, am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Unaufgeforderte E-Mails und andere Informationen, die Dentons erhält, werden nicht vertraulich behandelt, können an Dritte weitergegeben werden, erhalten möglicherweise keine Antwort und schaffen keine Anwalt-Mandanten-Beziehung. Wenn Sie noch kein Mandant von Dentons sind, schicken Sie uns bitte keine vertraulichen Informationen.
Die Seite, die Sie besuchen wollten, ist in der von Ihnen ausgewählten Sprache nicht verfügbar. Sie wurden auf einen entsprechenden Bereich unserer Webseite weitergeleitet.
Sie werden jetzt von der Dentons Website zur englischen $redirectingsite Website weitergeleitet. Wenn Sie fortfahren möchten, klicken Sie bitte auf Annehmen.
Sie werden jetzt von der Dentons Website zur Beijing Dacheng Law Offices, LLP Website weitergeleitet. Wenn Sie fortfahren möchten, klicken Sie bitte auf Annehmen.