Nach der am 16. März 2023 ergangenen Entscheidung des EuGH in Sachen Towercast können Transaktionen selbst dann der Kontrolle der Europäischen Kommission oder nationaler Wettbewerbsbehörden unterfallen, wenn diese weder die europäischen oder nationalen fusionskontrollrechtlichen Aufgreifschwellen erreichen noch eine Verweisung an die Europäische Kommission nach Art. 22 FKVO stattgefunden hat. Der EuGH öffnet durch seine Entscheidung (erneut) die Tür für eine ex-post Prüfung von Transaktionen am Maßstab von Art. 102 AEUV.
Erfahren Sie mehr über die Entscheidung und ihre Konsequenzen für die Praxis im Beitrag unserer Kartellrechtsspezialisten in dem vollständigen Artikel (auf Englisch).
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