Wenn Ihr Unternehmen in der EU aktiv ist, können bei Transaktionen oder der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren neue Anmeldepflichten nach der neuen Drittstaatensubventionsverordnung bestehen. Sie greifen, wenn gewisse Umsatz- und Zuwendungsschwellen überschritten sind.
Die neue Verordnung gilt seit dem 12. Juli 2023 und vor Kurzem hat die Europäische Kommission die finale Fassung der zugehörigen Durchführungsverordnung veröffentlicht. Sie enthält mehrere Erleichterungen gegenüber dem stark kritisierten Entwurf, der im Februar veröffentlicht wurde.
Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Änderungen der Durchführungsverordnung im Beitrag unserer Kartellrechtsspezialisten in dem vollständigen Artikel (auf Englisch).
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