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Ab 2023 sind Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter durch das Lieferketten-Gesetz verpflichtet, neue Sorgfaltspflichten gegenüber allen ihren Lieferanten zu wahren: Hierzu sind menschenrechts- sowie umweltbezogenen Risiken zu erkennen und abzustellen bzw. zumindest zu minimieren. Dies setzt für die Zukunft ein effektives Compliance-Management-System für die gesamte Lieferkette, von den unmittelbaren Lieferanten im ersten Glied bis hin zum einzelnen Freelancer am Ende der Kette voraus.
Ab 2024 sind Unternehmen mit über 1.000 Arbeitnehmern erfasst. Die Regelungen gelten – mit den gleichen Mitarbeiterzahlen – auch für ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassungen in Deutschland. An Zulieferer können und müssen Pflichten übertragen werden, um ein effektives Compliance-Management der Lieferkette sicherzustellen.
Die erforderlichen Maßnahmen des Lieferketten-CMS sind von den Unternehmen mit Blicke auf ihre Risikosituation zu bestimmen und umzusetzen. Um den Risiken, die von Zulieferern ausgehen, Rechnung zu tragen, sind auch Zulieferer zu Sorgfaltspflichten im Sinne des Lieferketten-Gesetzes zu verpflichten.
Das deutsche Lieferketten-Gesetz zahlt auf den Trend zu einer stärkeren Durchsetzung von Menschenrechten und Nachhaltigkeit ein. Vergleichbare Gesetze und Gesetzesinitiativen gibt es weltweit.1
Im Fokus steht die komplette Lieferkette; von der Rohstoffgewinnung bis zur Auslieferung an den Endkunden. Sie umfasst alle zur Herstellung der Produkte bzw. Erbringung der Dienstleitungen erforderlichen Schritte im In- und Ausland einschließlich der Finanzierung.
Unmittelbare und mittelbare Zulieferer mit Sitz im Ausland und ohne Zweigniederlassung in Deutschland müssen sich darauf einrichten über vertragliche Regelungen in Neuverträgen und Vertragsanpassungsverlangen in die Pflicht genommen und zur Einhaltung kontrolliert zu werden.
Ein erster Schritt sollte die Vorbereitung des Unternehmens sein. Hierzu helfen neben der Analyse der Lieferkettenrisiken auch die Information und die Sensibilisierung im Unternehmen wie auch später der Zulieferer sowie die Erarbeitung eines Konzepts zur Sicherstellung der Lieferketten-Compliance.
Es gibt viel zu tun! Nutzen Sie die Zeit bis 2023.
Eine passgenaue Beratung zum Lieferketten-Gesetz setzt eine globale Reichweite und eine tiefe Verwurzelung in lokalen Märkten voraus. Mit unserem Ansatz „in and of the community“ setzen wir auf Rechtsberatung, die einerseits von dem Verständnis der lokalen Märkte, Rechtskulturen und deren Besonderheiten geprägt ist, andererseits aber auch für eine Verknüpfung mit dem deutschen Markt und Rechtssystem sorgt.
Mit rund 12.000 Berufsträgern an mehr als 200 Standorten in über 80 Ländern bietet Dentons eine umfassendere globale Reichweite als jede andere Kanzlei auf der Welt. Zusätzlich haben wir 2015 das Nextlaw Referral Network ins Leben gerufen, über das unsere Mandanten Zugang zur Rechtsberatung in 200 Ländern mit insgesamt über 750 Partnerkanzleien und mehr als 36.000 Anwälten rund um den Globus erhalten. Die Mitgliedschaft ist für Kanzleien kostenlos - einziges Kriterium ist die nachgewiesene Qualität der Beratungsleistung.
Wir sind damit in der Lage, die Lieferketten deutscher Unternehmen global zu betreuen und bei der Umsetzung der Anforderungen des Lieferketten-Gesetzes umfassend weltweit zu unterstützen. Die globale Compliance-Gruppe von Dentons umfasst mehr als 250 spezialisierte Anwälte an über 100 Standorten weltweit, in Europa sind wir mit über 90 Beratern an mehr als 30 Standorten vertreten. Zudem unterstützen uns die Compliance-Experten in den Partnerkanzleien des Nextlaw Referral Network.
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