Die Gerüchte der letzten Wochen, wonach das Vorhaben der Bundesregierung gekippt und es zu keiner Legalisierung kommen würde, haben sich als falsch erwiesen. Mit der heutigen Verabschiedung des CanG hat die Ampel-Koalition ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag von November 2021 eingelöst.
Erstmalig diskutierte der Bundestag den Gesetzesentwurf im Oktober letzten Jahres. Hierbei wurden einige Änderungen zu dem Kabinettsentwurf beschlossen.
Seitdem haben eine Reihe von Verbänden und Organisationen zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen und er wurde in zahlreichen Ausschüssen diskutiert. So zuletzt auch am Mittwoch, den 21. Februar 2024, im Gesundheitsausschuss, der den Gesetzesentwurf schließlich mit einigen Änderungen billigte.
Das heute in zweiter und dritter Lesung verabschiedete Gesetz soll am 1. April 2024 in Kraft treten. Damit wird der Umgang mit Cannabis entweder im Rahmen des Eigenanbaus oder im Rahmen einer Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung möglich sein. Die Anbauvereinigungen sollen dann ab dem 1. Juli 2024 ihre Tätigkeit aufnehmen dürfen.
Dies ist ein wichtiger Schritt für die Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Die Umsetzung des CanG stellt den ersten Teil des Zwei-Säulen-Plans dar, dass die Bundesregierung dem Legalisierungsvorhaben zugrunde gelegt hat. Die zweite Säule zielt darauf ab, ein sog. Modellprojekt einzurichten. In bestimmten Regionen soll es unter wissenschaftlicher Aufsicht möglich sein, Cannabis in Fachgeschäften zu kaufen.
Die durch das CanG herbeigeführten Änderungen soll erstmalig im Jahr 2025 evaluiert werden. Weitere Evaluierungen sind sodann in bestimmten Abständen von dem Gesetz vorgesehen.
Allerdings könnte sich die Umsetzung des Gesetzesvorhabens noch um einige Zeit verzögern. Entscheidend dafür ist die weitere Vorgehensweise des Bundesrates. Dieser wird voraussichtlich am 22. März 2024 zum CanG Stellung nehmen. Die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag kann der Bundesrat jedoch nicht verhindern, da dieses aufgrund seiner Klassifizierung als Einspruchsgesetz keiner Zustimmung des Bundesrates bedurfte. Der Bundesrat kann jedoch veranlassen, dass der Vermittlungsausschuss das Gesetz überprüft. Der Ausschuss kann in den vorgesehenen drei Sitzungen Vorschläge zur Änderung des Gesetzes ausarbeiten und auch empfehlen, den Gesetzesbeschluss gänzlich aufzuheben. Wird in der dritten Sitzung ebenfalls keine Einigung erzielt, ist das Verfahren unabhängig von einer erfolgten Einigung abgeschlossen. Nach Informationen aus Koalitionskreisen ist es mehr als wahrscheinlich, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Grund dafür soll die Sorge der Länder vor einer Überbelastung der Strafjustiz im Zusammenhang mit der Entkriminalisierung von Cannabis sein. Nach Ansicht des Bundesrates wäre eine großzügigere Frist im Hinblick auf das Inkrafttreten des Gesetzes an dieser Stelle vonnöten gewesen. Die Verlängerung der Umsetzungsfrist wurde jedoch durch das Bundesgesundheitsministerium abgelehnt. Durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses könnte sich das Inkrafttreten um mehrere Monate verzögern.
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