Einführung als Chance oder Herausforderung für Deutschland?
Die Anpassung und Modernisierung des derzeit geltenden EU-Umsatzsteuersystems an die Anforderungen des digitalen Zeitalters ist längst überfällig. Umsatzsteuerhinterziehung und -betrug, vereinfacht durch die Digitalisierung, führen insbesondere im Rahmen EU-grenzüberschreitender Lieferungen zu erheblichen Steuermindereinnahmen in den EU-Mitgliedsstaaten. Hinzu kommen hohe Compliance-Kosten für Unternehmen, die EU-grenzüberschreitend agieren. Dieser Entwicklung haben einige Mitgliedsstaaten durch die Einführung nationaler Regelungen – insbesondere in Form digitaler Meldepflichten – Einhalt zu gebieten versucht.
Damit einher geht jedoch die Gefahr einer Zersplitterung des EU-Umsatzsteuerrechts, die im Widerspruch zu dem Gedanken eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes steht. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission am 8. Dezember 2022 einen Richtlinienentwurf (VAT in the Digital Age, „ViDA“) veröffentlicht. Der Entwurf sieht u.a. die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich sowie die Einführung eines elektronischen Meldesystems für grenzüberschreitende Transaktionen ab dem 1. Januar 2028 vor.
Dieser Weg soll in Deutschland bereits früher eingeschlagen werden. Um die Einführung un-abhängig von einer Zustimmung auf EU-Ebene umsetzen zu können, hat Deutschland eine Ausnahmegenehmigung bei dem Rat der EU, beschränkt auf inländische Umsätze, für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 beantragt und zwischenzeitlich am 25. Juli 2023 erhalten. Mit dem Wachstumschancengesetz soll u. a. eine gesetzliche Übergangsregelung zur (verpflichtenden) Verwendung von E-Rechnung im B2B-Bereich bis Ende 2027 eingeführt werden. Der durch den Beschluss des Vermittlungsausschusses am 21. Februar 2024 geänderte Gesetzesentwurf sieht in diesem Zusammenhang folgende Änderungen vor:
Der Bundesrat hat dem am 17. November 2023 vom Bundestag beschlossene Wachstumschancengesetz in seiner Sitzung am 24. November 2023 seine Zustimmung nicht erteilt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Vermittlungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21. Februar 2024 mit dem Wachstumschancengesetz befasst und einen Einigungsvorschlag beschlossen. Damit obliegt es nun zunächst dem Bundestag am 23. Februar 2024 über das geänderte Wachstumschancengesetz abzustimmen. Anschließend bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates in seiner nächsten Sitzung am 22. März 2024.
Schon jetzt steht fest, dass die Einführung der E-Rechnung die Unternehmen vor Herausforde-rungen stellen wird und noch Vieles unklar ist. Es bleibt anschließend an die Einführungspha-se die Hoffnung einer Steigerung der Effizienz und der Senkung von Kosten.
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