Am 29. September 2023 hat der Bundesrat erstmalig offiziell zu den Cannabis-Legalisierungsplänen der Bundesregierung Stellung genommen. Der Entwurf des CanG sieht vor, Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herauszunehmen. Für Volljährige soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat soll der Anbau von maximal drei Pflanzen erlaubt sein. Gemeinschaftlicher, nicht gewerblicher Eigenanbau soll in Anbauvereinigungen ermöglicht werden. Auch die kontrollierte Abgabe von Cannabis soll durch Anbauvereinigungen erfolgen.
Zwar fordert der Bundesrat an einigen Stellen Nachbesserung; zu einer grundsätzlichen Ablehnung ist es jedoch nicht gekommen, trotz des Bestrebens vereinzelter Bundesländervertreter und Kritiker. Insbesondere fand die Feststellung, dass das CanG im Bundesrat zustimmungsbedürftig sei in der Abstimmung im Bundesrat keine Mehrheit.
Die Kritikpunkte des Bundesrats betreffen insbesondere die Regelung der Kontroll- und Vollzugsaufgaben der Bundesländer, die laut der Stellungnahme so geregelt werden sollen, dass für sie kein zusätzlicher Personal- und Finanzbedarf entsteht. Weitere nachbesserungswürdige Bereiche sind laut Stellungnahme des Bundesrats unter anderem die Verkehrsunfallprävention, das Schließen von Strafbarkeitslücken, die Festlegung von Standards für die Sicherung von Anbaueinrichtungen und gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandards für die Erstellung von Gesundheits- und Jugendschutzkonzepten. Insbesondere sollen im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens die jugendschutzrelevanten Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit hin überprüft werden.
Das CanG soll Anfang 2024 in Kraft treten. Die Stellungnahme des Bundesrats geht nun an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu erstellt und dem Bundestag vorlegt. Beschließt der Bundestag das CanG, kommt es zu einer erneuten Entscheidungsrunde in den Bundesrat.
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