Am 7. November 2023 ist das Gesetz zur 11. Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) seit der Einführung des GWB im Jahr 1958 (11. GWB-Novelle) in Kraft getreten. Zuvor hatten der Bundestag und der Bundesrat am 6. Juli 2023 bzw. am 29. September 2023 endgültig zugestimmt.
Mit der 11. GWB-Novelle werden die Durchsetzungsbefugnisse des Bundeskartellamts (BKartA) erweitert. Kernstück ist die Einführung neuer Befugnisse zur Bekämpfung einer erheblichen und fortwährenden Wettbewerbsstörung. Zu diesem Zweck kann das BKartA in Zukunft auch Abhilfemaßnahmen gegen Unternehmen verhängen, die alle wettbewerbsrechtlichen Vorschriften vollständig eingehalten haben. Diese Abhilfemaßnahmen können verhaltensbezogener oder auch struktureller Natur sein. Als letztes Mittel ist auch die Entflechtung von Unternehmen möglich.
Die 11. GWB-Novelle erweitert zudem die Befugnisse des Bundeskartellamtes, die Schwellenwerte für die Anmeldung von Zusammenschlüssen einzelner Unternehmen abzusenken. Darüber hinaus werden die Sektoruntersuchungen auch wichtiger, weil sie zur Voraussetzung werden, bevor das BKartA die oben genannten Befugnisse anwenden kann. Ferner erleichtert die 11. GWB-Novelle die Vorteilsabschöpfung aus Wettbewerbsverstößen und bestimmt das BKartA als nationale Behörde im Sinne des Digital Markets Act.
Erfahren Sie mehr über die Novelle und ihre Konsequenzen für die Praxis im Beitrag unserer Kartellrechtsspezialisten in dem vollständigen Artikel (auf Englisch).
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