Alle Bürger in der EU sollen bis 2030 über einen Gigabitanschluss verfügen. Dieses Ziel hat die EU-Kommission in ihrer Entscheidung vom Dezember 2022 über die Aufstellung des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade formuliert. Ein schneller Ausbau von Glasfaserinfrastruktur wird zudem von allen Branchen, auch der Immobilienbranche, gefordert. Nicht nur die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass in der EU noch Nachholbedarf besteht. Der Umsetzung dieser Ziele dient der am 23. Februar veröffentlichte Entwurf der EU-Kommission für den Gigabit Infrastructure Act. Um den Gigabitausbau bis zum Endnutzer zu erleichtern, sollen Gebäude „fibre ready“ gemacht werden.
Diese bevorstehende Regulierung kann Auswirkungen auf Immobilienprojekte haben. Da es sich bei dem Entwurf um eine Verordnung handelt, wird diese in Deutschland unmittelbar, d.h. ohne Umsetzungsgesetz anwendbar sein. Derzeit wird der Entwurf im Rat der Europäischen Union diskutiert, im Anschluss befasst sich das EU-Parlament hiermit.
Interessant für die Immobilienbranche sind Art. 8 und Art. 9 des Entwurfs:
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht in § 145 Abs. 4 u. 5 zwar schon vor, dass bei Neubauten und umfangreichen Renovierungen passive Infrastrukturen zur Aufnahme von Glasfaserleitungen errichtet werden müssen. Der Vorschlag der neuen EU-Verordnung geht aber darüber hinaus, weil danach auch Glasfaserleitungen zu verlegen sind.
Unter bestimmten Umständen muss Telekommunikationsnetzbetreibern Zugang zu dieser Infrastruktur gewährt werden.
Für interessierte Leser fügen wir den Link zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission des Gigabit Infrastructure Act bei: Gigabit Infrastructure Act Proposal and Impact Assessment | Shaping Europe’s digital future (europa.eu).
Aufgrund der anstehenden Änderungen bietet sich ggfls. für Eigentümer und Projektentwickler an, die Struktur für die Installation der passiven Infrastruktur und Glasfaserleitungen in den Projekten zu überdenken.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
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