Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 10. März 2023 seine Strategie zum beschleunigten Ausbau der installierten Photovoltaik (PV)-Leistung veröffentlicht.
Die aktuellen Zeiten sind geprägt von Krisen. Eine Krise, deren Anfänge wohl schon in der industriellen Revolution lagen, ist der Klimawandel. Um diesem entgegenzuwirken, hat sich Deutschland zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral zu sein. Gemeint ist eine Netto-Treibhausgasneutralität, also ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken zu erreichen. Dieses Gleichgewicht soll im Stromsektor bereits zehn Jahre früher, also bis zum Jahr 2035 realisiert werden.
Um die angestrebte Treibhausgasneutralität im Stromsektor zu erreichen, soll als Zwischenziel bis zum Jahr 2030 mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Dies soll unter anderem über eine Erhöhung der installierten PV-Leistung auf 215 Gigawatt (GW) bis zum Jahr 2030 erfolgen.
Im Jahr 2022 lag die installierte PV-Leistung in Deutschland bei ca. 60,1 GW (Quelle: Arbeitsgruppe Erneuerbare-Energien-Statistik, Februar 2023). Verteilt man die Differenz bis zum Ziel von 215 GW gleichmäßig auf die Jahre bis 2030 bedeutet dies einen erforderlichen jährlichen Ausbau der PV-Leistung von 22 GW. Damit müsste sich der derzeitige jährliche Ausbau von 7 GW verdreifachen.
Um die Verdreifachung des PV-Ausbaus zu erreichen, stellt das BMWK in seiner PV-Strategie verschiedene Maßnahmen vor. Dabei soll die PV-Strategie in der aktuellen Fassung als entwicklungsoffen, das heißt weder vollständig noch abschließend verstanden werden, so das BMWK. Diesen Charakter erkennt man an einigen der in der PV-Strategie vorgestellten Maßnahmen. So bleibt die PV-Strategie beispielsweise bei der geplanten Verzahnung von Energie- und Steuerrecht vage.
Einen Überblick über die wichtigsten in der PV-Strategie vorgestellten Maßnahmen:
Die PV-Strategie sieht zudem Maßnahmen zum Erhalt und zur Stärkung der Akzeptanz der Öffentlichkeit gegenüber PV-Anlagen, die Sicherung von Fachkräften und die Fortsetzung und Weiterentwicklung der Forschungsförderung vor.
Insgesamt verfolgt das BMWK eine Vision für das Jahr 2035, in welcher PV- und Solarthermieanlagen im Gebäudebereich der neue Standard oder direkt in Bauteile integriert werden sollen. Jedes neue oder grundlegend sanierte Gebäude soll mit Solaranlagen ausgestattet werden. Der erzeugte PV-Strom soll sektorübergreifend genutzt werden. Für PV-Strom, der zeitlich nicht unmittelbar nach seiner Erzeugung genutzt werden kann, werden Kurzzeitspeicherungen angestrebt, beispielsweise über eine smarte Einbindung von Elektromobilität oder die Nutzung der über Wärmepumpen und Power-to-Heat-Prozessen in Haushalten sowie Fernwärme und Industrie vorhandenen Wärmespeichern. Als Möglichkeiten der Langzeitspeicherung visioniert das BMWK die Nutzung von Wasserstoff-Elektrolyse, -Speichern und -Kraftwerken.
PV-Anlagen sollen zur Netz- und Systemstabilität beitragen und grundlegende Netzfunktionen erbringen. Die Einbindung von PV-Anlagen erfolgt nach Vorstellung des BMWK in Zukunft über standardisierte, digitalisierte und kurzfristige Netzanschlussverfahren.
Stellungnahmen zur PV-Strategie konnten bis zum 24. März 2023 beim BMWK eingereicht werden. Das BMWK wird die PV-Strategie nunmehr unter Berücksichtigung der öffentlichen Konsultation überarbeiten und finalisieren. Die finalisierte Fassung soll auf einem zweiten PV-Gipfel im Mai 2023 vorgestellt werden. Auf Basis der finalisierten Fassung sollen dann zwei Gesetzespakete (Solarpaket I und II) umgesetzt werden.
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