Am 6. Juli 2023 hat der Bundestag beschlossen, dass das Bundeskartellamt künftig jegliche verhaltensbezogene oder strukturelle Abhilfemaßnahmen bis hin zur Entflechtung auch gegen Unternehmen verhängen kann, die keinerlei Kartellrechtsverstoß begangen haben.
Die Befürworter halten diese neue Befugnis des Bundeskartellamtes für unerlässlich, um verfestigte Marktmacht aufzubrechen und damit Wettbewerb anzufachen. Die Gegner sehen darin einen verfassungswidrigen Eingriff in das Eigentumsgrundrecht und einen Einstieg in die Planwirtschaft, der Investitionen und damit Wettbewerb in Deutschland verhindert.
Warum dieses „New Competition Tool“ in der Tat Fragen aufwirft, vom Bundeskartellamt aber vermutlich nur selten und zurückhaltend eingesetzt werden wird, erfahren Sie in dem vollständigen Artikel (auf Englisch) unserer Kartellrechtsspezialisten.
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