Am 16.08.2023 verabschiedete das Bundeskabinett den zuvor vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten Gesetzesentwurf zur Cannabis-Teillegalisierung.
Gegenstände des Gesetzesentwurfs sind unter anderem:
Ein gewerblicher Anbau und Vertrieb von Cannabis sind ausdrücklich nicht gestattet.
Das „CanG“ sieht in aktueller Fassung des Weiteren umfassende Anpassungen des Betäubungsmittelsrechts, Strafrechts, Arzneimittelrechts und Straßenverkehrsrechts vor. Aufgrund der Streichung von Cannabis und THC aus dem BtMG ist eine Neustrukturierung des Medizinalcannabisrechts notwendig. Für die Medizinalcannabis-Industrie bedeutet das, dass gegebenenfalls ab Inkrafttreten des Gesetzes einige formelle Änderungen hinsichtlich der für den Import, Vertrieb etc. notwendigen Erlaubnisse zu berücksichtigen sind. Hierüber beraten wir Sie gerne, sobald es konkretere Informationen gibt. Inhaltlich wird sich nach aktuellem Stand nichts ändern; so sind die Normen des neuen „MedCanG“, sollte es in der Form verabschiedet werden, den aktuellen Normen des BtMG nachgebaut.
Nach dem Beschluss im Kabinett muss das Gesetz noch im Bundestag und möglicherweise auch im Bundesrat beraten werden. Mit einem Inkrafttreten rechnet das Ministerium bis zum Jahresende 2023. Ob dieser Zeitrahmen realistisch eingehalten werden kann, hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um ein im Bundesrat zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt. Das scheint nach aktueller Fassung des CanG jedoch nicht der Fall zu sein; dies bestätigt auch das Gesundheitsministerium.
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