Am 25. Oktober hat das Bundesgesundheitsministeriums mit Karl Lauterbach als Gesundheitsminister ein Eckpunktepapier zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken veröffentlicht. Das Bundeskabinett hat die geplanten Eckpunkte von Gesundheitsminister Karl Lauterbach zur Legalisierung von Cannabis am 26. Oktober 2022 gebilligt.
Diesem Eckpunktepapier ging, nach Festsetzung des Legalisierungsvorhabens im Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung, ein sogenannter Konsultationsprozess im Juni 2022 unter der Leitung des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Burkhard Blienert voraus, bei dem Experten und Expertinnen unter anderem aus den Bereichen Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Rechtswissenschaft und aus der Cannabis-Industrie angehört wurden. Diese sog. „Hearings“ sollten konkrete Anhaltspunkte und Wegweiser für eine Gestaltung der Cannabislegalisierung in Deutschland bieten.
Das Eckpunktepapier beinhaltet zunächst, dass Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden soll. Stattdessen sollen Regelungen, die Cannabis betreffen, aus dem Betäubungsmittelgesetz („BtMG“) ausgliedert werden und in einem eigenen Cannabis-Gesetz Platz finden.
Insbesondere von Interesse für die Cannabis-Industrie sind folgende Punkte:
Die Resonanz von Industrie und Öffentlichkeit auf das bekanntgewordene Papier ist groß. Die bis jetzt vorliegenden Inhalte zeigen die allgemeine Richtung auf, in die sich eine neue Cannabisregulierung entwickeln könnte. Viele Punkte spiegeln dabei das wider, was die Industrie sowie die Konsumentinnen und Konsumenten nach Ankündigung des Legalisierungsvorhabens erwartet haben. Andere Aspekte – etwa der altersabhängige Maximal-THC-Gehalt, die mögliche Etablierung eines Online-Handels oder Standorteinschränkungen – könnten wiederum überraschen und die Industrie vor praktische und wirtschaftliche Herausforderungen stellen.
Aus einer rechtlichen Perspektive interessant ist die Ankündigung Karl Lauterbachs der Einleitung einer sogenannten Vorabprüfung durch die EU-Kommission. Durch proaktive Interpretationserklärungen soll diese bereits vorab davon überzeugt werden, dass die Legalisierung den Zielen des Gesundheits- und Jugendschutzes nicht nur nicht entgegenstehe, sondern diese fördere. Könne die EU-Kommission von diesen Interpretationserklärungen überzeugt werden, so werde erst dann auf Basis des Eckpunktepapiers ein Gesetzesentwurf erlassen. Diese angestrebte Abfolge verringert das Risiko, dass ein aufwändig erarbeitetes und verabschiedetes Gesetz letztlich wieder zunichte gemacht wird, weil beispielsweise die EU-Kommission eine Vertragsverletzung in der Legalisierung sieht und ein Vertragsverletzungsverfahren gemäß Art. 258 AEUV einleitet. Die Einleitung der Vorabprüfung durch die EU-Kommission verschafft somit politische Gewissheit und ermöglicht der betroffenen Industrie eine wirtschaftliche Risikoreduktion.
Dementsprechend lässt sich der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs, geschweige denn der Implementierung der Legalisierung, zu diesem Zeitpunkt nicht vorhersagen. Im Frühjahr 2022 kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach noch einen Gesetzesentwurf für die zweite Jahreshälfte von 2022 an – ein Zeitplan, der in Anbetracht der nun angestrebten Vorabprüfung durch die EU-Kommission wohl nicht mehr einzuhalten ist.
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