Englische Version
Sowohl ein niederländischer als auch ein ausländischer Rechtsträger (Fonds oder Unternehmen), der niederländische Immobilien vermietet, unterliegt in Bezug auf Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne aus niederländischen Immobilien der niederländischen Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 25 Prozent für Gewinne von mehr als €245.000, im Übrigen beträgt der Steuersatz 15 Prozent.
Ein niederländischer Rechtsträger kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen seiner Steuererklärung die Anwendung eines Körperschaftsteuersatzes von 0 Prozent wählen (niederländische REIT-Regelung, „Fiscale beleggingsinstelling“). Voraussetzung dafür ist, dass sich seine Aktivitäten auf das Portfoliomanagement beschränken, bestimmte Regeln zur Diversifizierung der Anteilseigner beachtet werden und Gewinnausschüttungen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens erfolgen. Gewinnausschüttungen unterliegen der niederländischen Kapitalertragsteuer mit einem Steuersatz in Höhe von 15 Prozent, der gegebenenfalls nach niederländischem Steuerrecht oder aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens reduziert werden kann.
Auch ein ausländischer Rechtsträger hat Anspruch auf den niederländischen Körperschaftsteuersatz von 0 Prozent, wenn dieser in niederländische Immobilien investiert und ebenfalls die vorgenannten Voraussetzungen für die niederländische REIT-Regelung erfüllt. In diesem Fall können die Niederlande keine niederländische Kapitalertragsteuer auf Dividenden erheben.
Im vorliegenden Fall machte ein deutscher Investmentfonds einen Anspruch auf den niederländischen Körperschaftsteuersatz von 0 Prozent geltend. Die niederländischen Steuerbehörden lehnten dies zunächst mit dem Argument ab, dass die Niederlande von einem ausländischen Rechtsträger keine Kapitalertragsteuer auf Dividenden erheben können, was Voraussetzung für die Anwendung des niederländischen Körperschaftsteuersatzes von 0 Prozent sei.
Am 3. September 2021 entschied jedoch der Gerichtshof in Den Bosch, dass seit 2008 - dem Jahr, in dem die niederländische REIT-Regelung geändert wurde - ausländische Rechtsträger auch dann berechtigt sind, den Körperschaftsteuersatz von 0 Prozent auf Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne aus ihren niederländischen Immobilien anzuwenden, auch wenn die Niederlande keine Kapitalertragsteuer auf Dividenden erheben können. Das Gericht wies insbesondere darauf hin, dass sich die Erhebung niederländischer Kapitalertragsteuer als Voraussetzung für die Anwendung der REIT-Regelung weder unmittelbar aus dem Gesetz selbst noch aus den Gesetzesmaterialien bzw. dem Gesetzgebungsverfahren ergibt.
Da der deutsche Investmentfonds aber nicht bereit war, die niederländische Körperschaftsteuer auf stille Reserven zum Zeitpunkt der Anwendung der REIT-Regelung (d.h. Neubewertung zum Marktwert beim Übergang von der regulären Körperschaftsteuerregelung zur REIT-Regelung) zu zahlen, entschied das Gericht in diesem Fall jedoch, dass der Investmentfonds nicht alle Vorschriften für die Anwendung der REIT-Regelung erfüllt hatte. Wäre der deutsche Investmentfonds hingegen bereit gewesen, Steuern auf die Neubewertung seines niederländischen Immobilienvermögens zu zahlen, so hätte er von der niederländischen REIT-Regelung profitieren können.
Die Entscheidung des Gerichts ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil demnach ausländische Immobilieninvestmentgesellschaften sowohl in ihrem Wohnsitzland als auch in den Niederlanden von der Körperschaft- und Kapitalertragsteuer befreit werden können. Der Fall wird noch vom Hohen Rat der Niederlande (das oberste niederländische Gericht) zu entscheiden sein. Aus einem von der niederländischen Regierung veröffentlichten internen Vermerk geht jedoch hervor, dass die Niederlande aufgrund der 2008 erfolgten Änderung der niederländischen Körperschaftsteuerregelungen in bestimmten Fällen (wie dem vorliegenden) eindeutig keine Kapitalertragsteuer auf Dividenden erheben können und dass eine Änderung der entsprechenden steuerlichen Regelungen erfolgen müsste, um dies zu ändern. Wir gehen daher davon aus, dass der Hohe Rat die Entscheidung des Berufungsgerichts bestätigen wird.
Unaufgeforderte E-Mails und andere Informationen, die Dentons erhält, werden nicht vertraulich behandelt, können an Dritte weitergegeben werden, erhalten möglicherweise keine Antwort und schaffen keine Anwalt-Mandanten-Beziehung. Wenn Sie noch kein Mandant von Dentons sind, schicken Sie uns bitte keine vertraulichen Informationen.
Die Seite, die Sie besuchen wollten, ist in der von Ihnen ausgewählten Sprache nicht verfügbar. Sie wurden auf einen entsprechenden Bereich unserer Webseite weitergeleitet.
Sie werden jetzt von der Dentons Website zur englischen $redirectingsite Website weitergeleitet. Wenn Sie fortfahren möchten, klicken Sie bitte auf Annehmen.
Sie werden jetzt von der Dentons Website zur Beijing Dacheng Law Offices, LLP Website weitergeleitet. Wenn Sie fortfahren möchten, klicken Sie bitte auf Annehmen.