Die Beurkundung durch einen Notar ist in vielen Fällen ein wichtiger Bestandteil für den Abschluss von Rechtsgeschäften, insbesondere bei dem Erwerb, der Veräußerung und der Belastung von Grundstücken und Eigentumswohnungen. Darüber hinaus sind die Übertragung und Verpfändung von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie eine Reihe von Gesellschafterbeschlüssen im Rahmen der Umwandlung von Unternehmen, der Erhöhung des Gesellschaftskapitals oder zu Satzungsänderungen durch einen Notar zu beurkunden.
Die notarielle Beurkundung umfasst die vollständige Vorbereitung der notariellen Urkunde und die Beratung der beteiligten Parteien zu allen Bestandteilen der beabsichtigten Transaktion. Zu den notariellen Diensten gehören auch Anmeldungen zum Handelsregister und Grundbucheintragungen-, sowie die Beglaubigung von Unterschriften.
Einige Anwälte unseres Berliner Büros sind als Notare zugelassen und können Ihnen daher diese Dienstleistungen anbieten.
Unsere Notarfachangestellten sorgen dafür, dass Ihre Beurkundungen nach höchsten Qualitätsstandards und zügig abgewickelt werden.
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