Die globale Verteidigungsindustrie handelt mit komplexen und hochwertigen Produkten, die für die Sicherheit zahlreicher Nationen unverzichtbar sind.
Rüstungsunternehmen agieren dabei an der Schnittstelle von geschäftlichen und öffentlichen Interessen und etliche ihrer Tätigkeiten, inklusive Forschung und Entwicklung, werden mit öffentlichen Mitteln gefördert und unterliegen zugleich strengen Sicherheitsbestimmungen. Die öffentliche Hand schreibt Aufträge im Verteidigungsbereich oftmals öffentlich aus, zum Teil werden solche Aufträge im internationalen Bereich aber auch ohne Ausschreibung direkt vergeben – sodass langfristige Beziehungen zu staatlichen Einrichtungen entscheidend sein können. Rechtsstreitigkeiten in der Verteidigungsindustrie können umfangreich und komplex werden und Fragen zu Themen wie Vergaberecht, Staatsverträgen, gewerblichen Schutzrechten und oftmals auch internationalem Handel aufwerfen.
Die Verteidigungsindustrie benötigt daher Rechtsanwälte, die in der Lage sind, an komplexen und wettbewerbsorientierten Prozessen, Vereinbarungen und Streitigkeiten von hohem Wert mitzuwirken, Rechtsanwälte, die sowohl verstehen, wie Regierungen arbeiten als auch die jeweiligen Gepflogenheiten kennen und auf deren Verschwiegenheit Verlass ist; sowie Rechtsanwälte, die ihre Fähigkeiten und ihre Erfahrung unter herausfordernden Bedingungen und erhöhten Sicherheitsvorkehrungen einbringen können.
Die Rechtsanwälte von Dentons sind sowohl für Rüstungsunternehmen als auch für staatliche Einrichtungen auf globaler Ebene tätig. Unsere Mandanten profitieren von unserem tiefgehenden Verständnis des öffentlichen und des privaten Rechts im Bereich des An- und Verkaufs, des Abschlusses von Verträgen in Bezug auf Verteidigungsprojekte sowie des Betriebs und der Instandhaltung von Verteidigungsgütern. Die Rechtsanwälte von Dentons vertreten Sie in sämtlichen Streitigkeiten und Prozessen in der Verteidigungsindustrie und bauen dabei auf in der Praxis erprobtes Branchenwissen.
Zu den Leistungen von Dentons gehört insbesondere die enge Zusammenarbeit mit Mandanten aus der Wirtschaft zum Zwecke der Strategieentwicklung im Hinblick auf den Zuschlag bei öffentlichen Aufträgen. Wir stehen aber auch Mandanten aus dem Bereich der öffentlichen Hand als vertrauenswürdiger Berater im Bereich des öffentlichen Rechts zur Verfügung, insbesondere um Vergabeverfahren sowohl im wettbewerblichen als auch im nicht-wettbewerblichen Bereich rechtskonform zu gestalten.
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