Berlin—Die globale Wirtschaftskanzlei Dentons hat für die vormals börsennotierte SKW Stahl-Metallurgie Holding (nunmehr: Opta Germany Holding) erstinstanzlich erfolgreich die Schadensersatzklage ehemaliger Aktionäre vor dem Landgericht München I abgewehrt.
Im Dezember 2017 war über das Vermögen der SKW Holding das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet worden. Im November 2018 gab das Landgericht München I den Insolvenzplan im Beschwerdeverfahren der Altaktionäre frei. Mit dem Insolvenzplan wurde der US-Finanzinvestor Speyside über einen Debt-to-Equity-Swap der von ihm zuvor erworbenen Darlehensforderungen Alleinaktionär der SKW Holding. Die Altaktionäre schieden entschädigungslos aus der Gesellschaft aus. Die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche war ihnen im Zuge der Planfreigabe durch das Landgericht München I allerdings vorbehalten worden.
Ihre vermeintlichen Schadensersatzansprüche versuchten die Münchener Beteiligungsgesellschaft MCGM um den ehemaligen SKW-Aufsichtsrat Dr. Olaf Marx sowie eine von weiteren Altaktionären beauftragte Inkassogesellschaft nun gerichtlich durchzusetzen. Die entsprechende Klage hat das Landgericht München I mit Urteil vom 05.07.2024 jedoch vollumfänglich abgewiesen. Nach Überzeugung des Gerichts sei den Altaktionären kein Schaden entstanden. Insbesondere hätte belegt werden können, dass „im Rahmen eines als ‚ideal‘ oder ‚state of the art‘“ zu bezeichnenden Investorenprozesses kein Bieter gefunden werden konnte, der zur Zahlung eines höheren Kaufpreises als Speyside bereit gewesen wäre“. Überdies begründe das Ergebnis des Investorenprozesses sowie der von den Banken seinerzeit akzeptierte Verzicht auf mehr als € 25 Mio. den Anschein, dass auch bei anderweitiger Verwertung der SKW-Gruppe kein Erlös in einer Höhe erzielt worden wäre, dass es zu einer Ausschüttung an die Altaktionäre hätte kommen können. Die von MCGM um Dr. Olaf Marx angestrengte Klage könne im Übrigen schon wegen widersprüchlichen Verhaltens nach Treu und Glauben keinen Erfolg haben, weil die MCGM im Investorenprozess selbst nur einen deutlich unter dem behaupteten Schaden liegenden Kaufpreis geboten hatte.
Ein Dentons-Team um den Restrukturierungspartner Dr. Arne Friel hatte Speyside seinerzeit beim SKW-Investment beraten. Er und der auf Prozessführung spezialisierte Restrukturierungspartner Dr. Michael Seppelt – zwischenzeitlich auch Vorsitzender des SKW-Aufsichtsrats – stehen im jetzigen Rechtstreit der beklagten SKW-Nachfolgerin zur Seite.
Das Urteil des Landgerichts München I dürfte die erste gerichtliche Entscheidung sein, die sich mit etwaigen Schadensersatzansprüchen im Nachgang zu einem im sogenannten „Freigabeverfahren“ bestätigten Insolvenzplan befasst.
Dentons (Berlin): Dr. Arne Friel (Partner, Restrukturierung), Dr. Michael Seppelt (Partner, Restrukturierung) (gemeinsame Federführung)
Graf Kanitz, Schüppen & Partner (Stuttgart): Prof. Dr. Matthias Schüppen
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