Berlin—Die globale Wirtschaftskanzlei Dentons hat am 27. März 2023 für die DEMECAN GmbH und einen weiteren führenden kanadischen Cannabis-Produzenten ein Kurzgutachten zu den rechtlichen Voraussetzungen eines wissenschaftlichen Cannabis-Modellprojekts in Deutschland erstellt.
Am 12. April 2023 präsentierten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nach konstruktiven Gesprächen mit der EU-Kommission ein neues Eckpunktepapier, welches einen sog. „Zwei-Säulen-Plan“ beinhaltet. Zunächst wolle man, unter Berücksichtigung von Höchstmengen und anderen Einschränkungen, den Eigenanbau von Cannabis sowie den Anbau von Cannabis zum Eigengebrauch im Rahmen von sogenannten „Cannabis-Clubs“ legalisieren („1. Säule“). Danach wolle man im Rahmen der „2. Säule“ regionale, wissenschaftlich begleitete Modellprojekte etablieren, durch welche eine kontrollierte Abgabe an einen eingeschränkten Personenkreis ermöglicht werden solle.
Nachdem ein erstes Gutachten von Dentons bereits im September 2022 zu dem Ergebnis kam, dass eine vollständige Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken in dem Ausmaß, wie sie die Bundesregierung ursprünglich als Ziel definierte, zum aktuellen Zeitpunkt auf völker- wie europarechtliche Hürden stoßen würde, hat dies nun laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach auch die EU-Kommission in vertraulichen Gesprächen bestätigt. In Anbetracht des Ergebnisses dieses Rechtsgutachtens haben DEMECAN GmbH und ein weiterer führender kanadischer Cannabis-Produzent, die beide jeweils in Deutschland medizinisches Cannabis für die deutsche Cannabisagentur herstellen, Dentons beauftragt, die rechtliche Gestaltungsmöglichkeit von wissenschaftlichen Cannabis-Modellprojekten als realistische Alternative zu einer vollständigen Legalisierung zu prüfen.
Dentons kommt in dem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass die Durchführung wissenschaftlicher Cannabis-Modellprojekte auf drei verschiedenen Wegen umsetzbar sein kann:
Peter Homberg, federführender Partner bei Dentons und Leiter der europäischen Cannabisgruppe kommentiert: „Die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken im Einklang mit europa- und völkerrechtlichen Vorgaben durchzuführen, ist eine rechtlich hochkomplexe Aufgabe. In unserem Kurzgutachten haben wir unseren Mandantinnen Lösungswege für die Durchführung von wissenschaftlich begleiteten Modellprojekten, der sog. „2. Säule“, aufgezeigt.“
Peter Homberg berät seit vielen Jahren Unternehmen im Bereich medizinisches Cannabis in einer Vielzahl von unterschiedlichen rechtlichen Fragestellungen und Gestaltungen.
Berlin: Peter Homberg (Partner, Federführung), Malte Goetz (Senior Associate), Karolina Vonkova (Associate)
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