Berlin—Die globale Wirtschaftskanzlei Dentons hat für die DEMECAN GmbH ein rechtliches Gutachten zur Möglichkeit der Legalisierung von Cannabis zu Genussmittelzwecken in Deutschland erstellt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Legalisierung unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen und EU-rechtlichen Vorgaben insbesondere dann rechtskonform gelingen kann, wenn die gesamte Wertschöpfung in Deutschland stattfindet.
DEMECAN deckt die gesamte Produktionskette für medizinisches Cannabis – vom Anbau über die Weiterverarbeitung und Lagerung bis hin zur Distribution an Apotheken – ab. Das Unternehmen arbeitet mit Cannabisproduzenten weltweit zusammen und wurde mit dem Ziel gegründet, Patientinnen und Patienten den Zugang zu medizinischem Cannabis in „Made in Germany“-Qualität zu garantieren.
„Die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel in Deutschland steht vor einer Reihe von rechtlichen – insbesondere europa- und völkerrechtlichen – Hindernissen. In unserem Gutachten haben wir unserer Mandantin Lösungswege aufgezeigt, um den Weg zur Legalisierung von Genussmittelcannabis in Deutschland zu ebnen“, sagt Peter Homberg, federführender Partner bei Dentons und Leiter der europäischen Cannabis-Praxisgruppe.
Peter Homberg und sein Team haben vier Szenarien ausgearbeitet, die alle eine nationale Lieferkette als präferierte Lösung ansehen. So ist für eine Legalisierung vor allem wichtig, dass der Anbau von Cannabis unter staatlicher Kontrolle in Deutschland stattfindet. Unter den aktuellen völkerrechtlichen Bedingungen ist ein grenzüberschreitender Handel mit THC-haltigem Cannabis zu Genusszwecken ohne erhebliche Verletzung des geltenden Völkerrechts nicht durchführbar.
„Wir haben jetzt die Chance, eine wegweisende Lösung zu erarbeiten und damit in Deutschland eine internationale Vorreiterrolle bei der Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken einzunehmen. Sowohl das Völkerrecht als auch das Europarecht stellen Herausforderungen dar, denen man am besten begegnet, indem die Produktion und die Lieferkette auf Deutschland beschränkt bleibt.“, kommentiert Dr. Constantin von der Groeben, Managing Director der DEMECAN GmbH, das rechtliche Gutachten.
Um in Zukunft die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel in Deutschland zu ermöglichen, ist laut dem Gutachten des Dentons-Teams allerdings auch eine Anpassung der völker- und europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands unumgänglich. Dazu gehören insbesondere die völkerrechtlichen Verträge, denen Deutschland beigetreten ist, wie das Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961, das Übereinkommen über psychotrope Stoffe von 1971 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen von 1988.
Peter Homberg berät seit vielen Jahren Unternehmen im Bereich medizinisches Cannabis in einer Vielzahl von unterschiedlichen rechtlichen Fragestellungen und Gestaltungen.
Berlin: Peter Homberg (Partner, Federführung), Malte Goetz (Senior Associate), Karolina Vonkova (Associate), Julia Molthäufl (Associate, alle Life Sciences)
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