München—Die globale Wirtschaftskanzlei Dentons hat für ihre langjährige US-Mandantin NeXovation Inc. einen wichtigen Sieg erzielt: Heute entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Europäische Kommission im Jahr 2014 zu Unrecht befunden hatte, dass die Veräußerung der Vermögenswerte des Nürburgrings an die Capricorn Gruppe rechtens gewesen sei. Damit muss die Europäische Kommission nun neu prüfen, ob der 2014 erfolgte Verkauf des Nürburgrings unterhalb des Marktpreises erfolgte und damit mit der Gewährung einer staatlichen Beihilfe verbunden war.
Das Beihilfeverfahren um den Nürburgring war eines der komplexesten EU-Beihilfeverfahren der letzten Jahre, das zudem ein großes Medienecho gefunden hat. Nachdem Versuche einer privaten Finanzierung gescheitert waren, bemühte sich die Landesregierung Rheinland-Pfalz selbst intensiv darum, die staatliche Rennstrecke in einen modernen Freizeitpark zu verwandeln. Das rief jedoch die Europäische Kommission auf den Plan, welche nach Beschwerden im Jahr 2012 zunächst ein förmliches Prüfverfahren einleitete und dann im Oktober 2014 erkannte, dass unrechtmäßige staatliche Beihilfen geflossen seien. Diese forderte sie zurück. Gleichzeitig kam sie aber zu dem Ergebnis, dass die zwischenzeitliche Veräußerung der Vermögenswerte des Nürburgrings an die private Capricorn-Gruppe rechtens gewesen sei. Sie konnte nicht erkennen, dass das durchgeführte Bieterverfahren fehlerhaft gewesen sei. Da das Bieterverfahren rechtmäßig gewesen sei, sei der Verkauf zum Marktpreis erfolgt und enthalte damit keine Beihilfen zugunsten des Erwerbers, so die Europäische Kommission seinerzeit.
Dies sah NeXovation, welche sich ebenfalls am Bieterfahren beteiligt hatte, anders. Das Unternehmen klagte im Juni 2015 gegen den Beschluss der Europäischen Kommission vor dem erstinstanzlichen Gericht der Europäischen Union (ein Parallelverfahren wurde zudem von dem Verein Ja zum Nürburgring angestrengt). Dieses Verfahren allein dauerte vier Jahren und zählte damit zu den längsten der jüngeren Zeit. Nachdem das Gericht im Juni 2019 den Beschuss der Kommission bestätigt hatte, erging nun heute die Entscheidung im Rechtsmittelverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (C-665/19 P).
„Wir haben uns seit 2014 immer wieder für NeXovation eingesetzt. Wir freuen uns sehr, dass der Gerichtshof eines unserer Kernargumente aufgegriffen hat, wonach das Verkaufsverfahren diskriminierend war. Nun muss sich die Europäische Kommission erneut und eingehend mit dem Fall befassen“, kommentiert dazu der im Prozess federführende Münchener Dentons-Partner und Beihilfenexperte Dr. Matthias Nordmann.
Dentons (München): Dr. Matthias Nordmann (Partner, Beihilfenrecht), Dr. Alexander von Bergwelt (Partner, Corporate/M&A), Alexander Reiner (Counsel, Corporate/M&A), Caglagül Koz (Associate, Beihilfenrecht)
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