Ein weiteres Gründungsmitglied und zwei sogenannte Webmaster wurden nun unter anderem zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt, die teilweise zur Bewährung ausgesetzt werden
Die globale Wirtschaftskanzlei Dentons hat den Bayer Konzern straf- und zivilrechtlich im Zusammenhang mit dem nunmehr dritten Verfahren gegen Gründer und sogenannte Webmaster der Tätergruppierung "Pillendienst" vertreten. Gestern wurden Georg W., Gründungsmitglied des Pillendienstes, sowie die Webmaster Friedrich T. und Sebastian W. zu Haftstrafen von neun Monaten bis zu fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt, zum Teil auf Bewährung. Zudem müssen Zahlungen an das Deutsche Medikamentenhilfswerk geleistet werden.
Bereits 2015 wurden der als Mitbegründer des "Pillendienstes" geltende Matthias M. unter Mitwirkung von Dentons als Nebenklagevertreter zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Vier Komplizen wurden ebenfalls zu Haftstrafen verurteilt – teils auf Bewährung. Zuvor hatte das Gericht in mehreren Prozessen zwölf Mitglieder der "Pillen-Bande" zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Ihnen wurden strafbare Kennzeichenverletzungen unter anderem zu Lasten von Bayer sowie Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz vorgeworfen.
Dr. iur. Constantin Rehaag, M.A. hat Bayer als Nebenklägerin im Strafprozess betreut und führt zudem die Zivilverfahren, die aufgrund von Schadenswiedergutmachungen einiger Angeklagter zum Teil bereits beendet werden konnten.
Von 2008 bis 2011 vertrieb der "Pillendienst" mithilfe ausgeklügelter Werbemethoden gefälschte Arzneimittel über das Internet. Insbesondere mit Potenz- und Schlankheitspillen wurde so ein Umsatz zwischen €21 und €30 Millionen generiert. Hergestellt wurden die Mittel im asiatischen Raum, die Vertriebswege liefen über Osteuropa bis nach Deutschland. Der Versand erfolgte schließlich per Post, der Kunde bezahlte per Kreditkarte oder Banküberweisung. Insgesamt sind etwa 600 Personen beispielsweise als Webdesigner, Programmierer oder Webmaster beteiligt gewesen.
Das Dentons Team um Dr. iur. Constantin Rehaag hat Bayer über den gesamten Prozess hinweg betreut. Die Bayer AG wie auch andere Unternehmen des Bayer Konzerns bekämpfen die Marken- und Produktpiraterie mit großem Nachdruck und verfolgen hierbei eine Zero Tolerance Strategie. Für gutgläubige Verbraucher ist der illegale Internethandel mit gefälschten Medikamenten eine ernste Gefahr – insbesondere, weil die Medikamente wirkungslos, im schlimmsten Fall sogar gesundheitsgefährdend sind.
Dentons (Frankfurt): Dr. iur. Constantin Rehaag, M.A. (Partner, Federführung, Gewerblicher Rechtsschutz), Dr. iur Helmut Brandau (Of Counsel, Gewerblicher Rechtsschutz), Hanna Karoline Heidkamp (Associate, Gewerblicher Rechtsschutz)
Bayer AG: RA Marina Bloch
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