Das Betreiben von Card-Sharing-Servern gilt als Computerbetrug. Dies hat das OLG Celle nunmehr festgestellt und die rechtliche Einordnung dieser Form der Kriminalität durch das LG Verden bestätigt
Frankfurt—Die globale Wirtschaftskanzlei Dentons hat die Sky Deutschland GmbH in einem Prozess vor dem Oberlandesgericht Celle gegen einen Card-Sharing-Betreiber beraten. Dieser hatte unbefugt Sendesignale des Pay-TV-Anbieters entschlüsselt und an Dritte weitergegeben.
Zuvor im Februar dieses Jahres hatte das Landgericht Verden den Betreiber des Card-Sharing-Servers unter anderem wegen Computerbetrugs in 65 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Revision des Angeklagten hat das OLG Celle aufgrund dieser rechtlichen Einordnung verworfen (2 Ss 93/16). Dem Beschluss kommt deshalb eine besondere Relevanz zu, weil hier erstmals unter genauer Würdigung der technischen Grundlagen eine Einordnung dieser Form von Kriminalität (Card-Sharing) als Computerbetrug durch ein Obergericht bestätigt wurde.
Der Angeklagte, selbst Inhaber eines Sky-Abonnements, verstieß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sky, indem er die zur Entschlüsselung erforderlichen Kontrollwörter an seine ausnahmslos deutschen Kunden weiterleitete. Zwar wies der Card-Sharing-Betreiber in seinen eigenen Geschäftsbedingungen darauf hin, dass lediglich Nutzer außerhalb der Europäischen Union jene Sendesignale rechtmäßig nutzen dürften – die Akquise seiner Kunden erfolgte jedoch allein in Deutschland. Sky selbst ist in Deutschland und Österreich mit über 4,6 Millionen Kunden und einem jährlichen Umsatz von €2 Milliarden Pay-TV-Marktführer.
Das Dentons-Team unter der Federführung von Partner Dr. Constantin Rehaag, M.A. hat Sky in rechtlichen wie prozesstaktischen Fragen beraten. Die Mandatsbeziehung besteht bereits seit längerem.
Berater Sky Deutschland GmbH: Dentons (Frankfurt): Dr. Constantin Rehaag, M.A. (Partner, IP), Karoline Heidkamp (Associate, IP)
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