Verwaltungsgericht Wiesbaden verpflichtet die Bundesländer zur Erteilung einer Sportwettenkonzession
Berlin—Die globale Wirtschaftskanzlei Dentons hat den Sportwettenanbieter Tipico Co. Ltd. im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden beraten. Gemeinsam mit wuertenberger Rechtsanwälte sowie Redeker Sellner Dahs wurde erreicht, dass die Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden die Bundesländer dazu verpflichtet, Tipico eine für sieben Jahre gültige Sportwettenkonzession zu erteilen. Diese Entscheidung folgt dem Sieg im Eilverfahren, Rechtsmittel wurden nicht zugelassen.
Das Verwaltungsgericht begründete die Entscheidung u.a. mit der Unionsrechtswidrigkeit der Deckelung der Zahl der Konzessionen. Die Kammer schloss sich damit einem der zentralen Argumente an, die von Dentons, wuertenberger Rechtsanwälte und Redeker Sellner Dahs in den Verfahren vorgebracht wurden. Die Vorsitzende Richterin führte in ihrer mündlichen Begründung aus, dass sich die Begrenzung der Konzessionen als nicht ausreichend begründet und intransparent darstellt. Dies sei bei der mit dem Glücksspielstaatsvertrag verbundenen umfangreichen Einschränkung der Dienstleistungs- und Berufsfreiheit der Tipico Co. Ltd. nicht hinnehmbar. Die Kammer erklärte dementsprechend die zugrundeliegende Vorschrift aus unionsrechtlichen Gründen für unanwendbar.
Zum Hintergrund: Bereits seit Jahren wird an der Lizenzvergabe für private Wettanbieter gearbeitet, um die Glücksspiele aus der rechtlichen Grauzone zu holen. Der Glücksspielstaatsvertrag sollte dies lösen, indem ausgewählte Anbieter Lizenzen erhalten und probeweise mit einer sieben Jahre gültigen Konzession arbeiten dürfen. Bewerber mussten ein mehrstufiges Auswahlverfahren durchlaufen. Das Land Hessen war für die Erteilung dieser Konzessionen zuständig und vertritt die Bundesländer auch in den Gerichtsverfahren.
Im Mai 2015 hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden das von den Bundesländern vorgesehene Konzessionsverfahren für Sportwetten nach entsprechenden Eilanträgen der Tipico Co. Ltd. und anderen zunächst nicht berücksichtigten Branchengrößen gestoppt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat diese Rechtsprechung umfassend bestätigt. Die Richter rügten hier bereits die fehlende Transparenz des Verfahrens sowie die Verfassungswidrigkeit des Glücksspielkollegiums. Auch damals wurde Tipico von Dentons, wuertenberger Rechtsanwälte und Redeker Sellner Dahs beraten.
Dentons (Berlin): Dr. Jörg Karenfort (Partner), Dr. Norman Hölzel (Senior Associate, beide Vergaberecht)
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