Einladung zum Arbeitsrecht-Lunch am 14. Mai 2025
Am 14. Mai laden wir Sie herzlich zu unserem nächsten Lunch & Learn zu aktuellen Themen im Arbeitsrecht ein.
Diesmal geht es um das Arbeitsrecht im Koalitionsvertrag sowie um aktuelle Entwicklungen in der Arbeitnehmerüberlassung. Der dritte Vortragsteil befasst sich mit Datenschutz- und Vertraulichkeitsverstößen.
Unsere Arbeitsrecht-Expertinnen und Experten aus Frankfurt, Düsseldorf und München geben Ihnen praxisrelevante Tipps für Ihren Arbeitsalltag.
Details zu den Inhalten finden Sie untenstehend.
Die Registrierung ist über den Button unten kostenfrei möglich.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Referentin: Dr. Wiebke Schulz, Partnerin im Frankfurter Büro
Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD steht und enthält auch für Arbeitgeber relevante Neuerungen – von der (elektronischen) Zeiterfassung über den gesetzlichen Mindestlohn bis hin zur Tariftreue. Was sind die wichtigsten Vorhaben und wie fügen sich diese in die bisherige Praxis ein? Wir geben einen Überblick, ordnen ein, und zeigen anhand ausgewählter Aspekte auf, worauf sich Unternehmen einstellen müssen.
Referent: Dr. Josef Tahmaz, Counsel im Düsseldorfer Büro
Die Arbeitnehmerüberlassung ist weiterhin ein für Unternehmen wichtiger Bestandteil für den Einsatz von Personal. Insbesondere aufgrund des Fachkräftemangels können im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung Personalengpässe kurz- bis mittelfristig durch die Arbeitnehmerüberlassung aufgefangen werden. In unserem Vortrag werden wir die neuesten gesetzlichen Änderungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung beleuchten und Ihnen einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung geben. Erfahren Sie, welche neuen Regelungen für Unternehmen und Arbeitnehmer gelten und wie sich diese auf die Praxis auswirken.
Referentin: Kathrin Wenzel, Counsel im Münchner Büro
Mit der immer weiter voranschreitenden Digitalisierung und dem hohen Umfang von Tätigkeiten im Homeoffice oder gar im „Global-Office“ potenziert sich der Umfang von Daten- und Informationsmengen im Arbeitsverhältnis. Arbeitgeber haben dabei ein großes Interesse daran, dass Arbeitnehmer sensible Daten oder Informationen sachgemäß behandeln und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Doch was können Sie als Arbeitgeber tun, sollten es Arbeitnehmer mit dem Daten- und Vertraulichkeitsschutz nicht allzu ernst nehmen? Wir geben Ihnen einen Überblick zur aktuellen Rechtsprechung zu Datenschutz- und Vertraulichkeitsverstößen im Arbeitsverhältnis und deren Eignung als Kündigungsgrund.
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Bei Fragen zur Veranstaltung können Sie sich gerne an Isabella Schwarz wenden.
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