Einladung zum Arbeitsrecht-Lunch am 29. Januar 2025
Am 29. Januar laden wir Sie herzlich zu unserem nächsten Lunch & Learn zu aktuellen Themen im Arbeitsrecht ein.
Diesmal geht es um Zielvereinbarungen und Zielvorgaben, sowie um die BR-Mitbestimmung im Zusammenhang mit der Einführung von Legal Tech. Der dritte Vortragsteil zeigt die Entgeltgleichheit auf.
Unsere Arbeitsrecht-Expertinnen und Experten aus Berlin, Düsseldorf und München geben Ihnen praxisrelevante Tipps für Ihren Arbeitsalltag. Details zu den Inhalten finden Sie untenstehend.
Die Registrierung ist über den blauen Button unten kostenfrei möglich.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Referent: Minh Riemann, Counsel im Berliner Büro
Unternehmen gehen vermehrt dazu über Arbeitnehmer leistungsbezogen zu vergüten. Arbeitsverträge enthalten hierzu regelmäßig Bonusregelungen, die vorsehen, dass die Arbeitsvertragsparteien jährliche Zielvereinbarungen zu treffen haben oder der Arbeitgeber die jährlichen Ziele einseitig vorgibt. Doch was passiert, wenn Zielvereinbarungsgespräche scheitern oder gar nicht geführt werden? Ist es möglich, in einem solchen Fall die Ziele einseitig vorzugeben? Das BAG hat sich in einer aktuellen Entscheidung vom 3. Juli 2024 mit dieser Frage befasst und erneut aufgezeigt, welchen engen Grenzen Arbeitgeber unterliegen und wie kostspielig Nachlässigkeiten im Zusammenhang mit der Vereinbarung oder Festlegung von Zielen sein können. In diesem Vortragsteil zeigen wir Ihnen auf, worauf bei der Vereinbarung bzw. Festlegung von jährlichen Zielen zu achten ist und geben Ihnen hilfreiche Praxistipps, um Schadensersatzansprüche zu vermeiden.
Referent: Josef Tahmaz, Senior Associate im Düsseldorfer Büro
In der heutigen digitalen Arbeitswelt ist die Einführung neuer IT-Software ein entscheidender Faktor für den Erfolg und die Effizienz eines Unternehmens. Doch wie gestaltet sich dieser Prozess aus der Perspektive des Arbeitgebers, insbesondere im Hinblick auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats? Im Rahmen des Vortrags zur „IT-Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung von IT-Software" erläutert Josef Tahmaz die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Herausforderungen, die Arbeitgeber bei der Implementierung neuer IT-Systeme berücksichtigen müssen.Er beleuchtet, wie eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat gestaltet werden kann, um sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die der Mitarbeiter zu wahren. Inhalte sind unter anderem die gesetzlichen Grundlagen der IT-Mitbestimmung, Best Practices für eine erfolgreiche Kommunikation und Kooperation mit dem Betriebsrat sowie Strategien zur effizienten und rechtssicheren Einführung von IT-Software.
Referentin: Michelle Eiberger, Associate im Münchner Büro
Männer und Frauen sind für gleiche oder gleichwertige Arbeit auch gleich zu entlohnen – unabhängig von einem etwaigen „geschickteren Verhandlungsgeschick“ in Gehaltsverhandlungen. So hat es das Bundesarbeitsgericht am 16.02.2023 entschieden und damit die bestehenden Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes deutlich nachgeschärft. Seit dem Urteil hat die bereits zuvor bestandene Diskussion rund um das Thema „Equal Pay“ nochmal deutlich an Fahrt aufgenommen. Dies zeigen nicht zuletzt vermehrte Klagen von Beschäftigten auf Entgeltgleichheit. Darüber hinaus muss die am 6. Juni 2023 in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie, welche die Rechte benachteiligter Arbeitnehmer noch weiter stärkt, bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Michelle Eiberger betrachtet, welche Anforderungen Arbeitgeber bereits jetzt zwingend beachten müssen, welchen zusätzlichen Pflichten Arbeitgeber zukünftig unterliegen werden und welche To Dos daraus für Unternehmen resultieren.
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Bei Fragen zur Veranstaltung können Sie sich gerne an Isabella Schwarz wenden.
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