Einladung zum Arbeitsrecht-Lunch am 27. November 2024
Am 27. November laden wir Sie herzlich zu unserer nächsten Lunch & Learn Veranstaltung zu aktuellen Themen im Arbeitsrecht ein.
Diesmal geht es um die aktuellen Entwicklungen im Beschäftigtendatenschutz. Des Weiteren werden die Handlungsmöglichkeiten eines Arbeitsgebers beleuchtet, wenn der Verdacht aufkommt, dass der Arbeitnehmer möglicherweise unberechtigt krankgeschrieben ist. Der dritte Vortragsteil zeigt auf, welche Änderungen es im Nachweisgesetz gibt.
Unsere Arbeitsrecht-Expertinnen und Experten aus München, Frankfurt und Berlin geben Ihnen praxisrelevante Tipps für Ihren Arbeitsalltag.
Details zu den Inhalten finden Sie untenstehend.
Die Registrierung ist über den blauen Button kostenfrei möglich.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und darauf, Sie virtuell zu treffen!
Unternehmen werden auch gegenüber ihren Beschäftigten mehr und mehr mit datenschutzrechtlichen Fragen konfrontiert. Unsere Referentin Manuela Winkler greift in diesem Vortragsteil aktuelle Entwicklungen im Beschäftigtendatenschutz auf. Insbesondere erfahren Sie, was bei Internetrecherchen zu Bewerbern zu beachten ist. Dabei lernen Sie auch aktuelle Rechtsprechung in diesem Zusammenhang kennen.
Was kann ein Arbeitgeber tun, wenn der Verdacht aufkommt, dass ein Mitarbeiter möglicherweise unberechtigt krankgeschrieben ist? Der richtige Umgang mit einem solchen Verdachtsfall ist entscheidend, um rechtlich abgesichert zu handeln und mögliche Risiken zu vermeiden. Nurdan Adamidis wird einen umfassenden Überblick über die Handlungsmöglichkeiten geben, die Arbeitgeber in dieser Situation haben und beleuchtet dabei verschiedene wichtige Fragen: Darf ein Detektiv eingeschaltet werden? Ist es rechtens, einen verdächtigen Mitarbeiter zu Hause aufzusuchen, um die Erkrankung zu überprüfen? Wie kann die Echtheit ärztlicher Atteste sichergestellt werden, und wann verliert eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihren Beweiswert? Zudem wird erörtert, unter welchen Bedingungen eine Kündigung gerechtfertigt ist und welche präventiven Maßnahmen Arbeitgeber ergreifen können, um Blaumachen vorzubeugen.
Das im Jahr 2022 im Nachweisgesetz aufgenommene Schriftformerfordernis für Arbeitsverträge hat in der Praxis für einen erheblichen Aufwand und für erheblichen Unmut bei vielen Arbeitgebern gesorgt. Mit dem Inkrafttreten des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes wird der Gesetzgeber auch die elektronische Form für Arbeitsverträge zulassen, soweit ein Arbeitnehmer nicht in einem Wirtschaftsbereich nach § 2a Abs. 1 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz tätig ist. Das Schriftformerfordernis für Arbeitnehmerüberlassungsverträge wird durch die Textform ersetzt. In diesem Vortragsteil werden Ihnen die Einzelheiten zu den Änderungen vorgestellt.
Unaufgeforderte E-Mails und andere Informationen, die Dentons erhält, werden nicht vertraulich behandelt, können an Dritte weitergegeben werden, erhalten möglicherweise keine Antwort und schaffen keine Anwalt-Mandanten-Beziehung. Wenn Sie noch kein Mandant von Dentons sind, schicken Sie uns bitte keine vertraulichen Informationen.
Die Seite, die Sie besuchen wollten, ist in der von Ihnen ausgewählten Sprache nicht verfügbar. Sie wurden auf einen entsprechenden Bereich unserer Webseite weitergeleitet.
Sie werden jetzt von der Dentons Website zur englischen $redirectingsite Website weitergeleitet. Wenn Sie fortfahren möchten, klicken Sie bitte auf Annehmen.
Sie werden jetzt von der Dentons Website zur Beijing Dacheng Law Offices, LLP Website weitergeleitet. Wenn Sie fortfahren möchten, klicken Sie bitte auf Annehmen.