Veranstaltungsreihe
„KI im Arbeitsverhältnis: die wichtigsten Regelungen aus HR-Sicht“, Isabelle Puhl, Counsel im Berliner Büro, berichtete darüber, dass die KI-Tools die Arbeitswelt revolutionieren. Gerade für Personalabteilungen bietet die Technologie zahlreiche Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung. Doch nicht alle KI-Tools können arbeitsrechtlich ohne weiteres genutzt werden. Im direkten Verhältnis zum Arbeitnehmer stellt sich die Frage, welche KI bei der Erbringung der Arbeitsleistung als Hilfsmittel genutzt werden darf und soll. Auch Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind zu beachten. Wir beleuchteten vor diesem Hintergrund die wichtigsten aktuellen gesetzlichen Regularien und warfen einen Blick auf die jüngst beschlossene europäische KI-Verordnung. Die Präsentationsunterlage finden Sie hier.
„Arbeitsrecht in der Matrix – Chancen und Risiken“, Dr. Wiebke Schulz, Counsel im Frankfurter Büro, erläuterte Die heutige Arbeitswelt, welche durch komplexe Organisationsstrukturen geprägt ist, besonders in internationalen Konzernen. In der Matrix werden zentrale Funktionen bei einem oder mehreren konzernangehörigen Unternehmen gebündelt und so Synergieeffekte nutzbar gemacht. Arbeitnehmer erhalten Weisungen nicht mehr ausschließlich von ihrem Vertragsarbeitgeber, sondern auch von sog. Matrixmanagern eines anderen Betriebes oder Unternehmens. Was sich betriebswirtschaftlich als sinnvoll erweist, wirft arbeitsrechtlich eine Reihe von Fragen auf. Dieser Vortragsteil gab einen Überblick über die individual- sowie kollektivarbeitsrechtlichen Herausforderungen, die mit Matrixstrukturen einhergehen, und zeigte unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung Lösungsansätze auf. Die Präsentationsunterlage finden Sie hier.
„Abfindung! Pflicht oder Mythos?“, Dr. Lukas Jäger, Senior Associate im Düsseldorfer Büro, erläuterte Ihnen, Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber hat ein Arbeitnehmer stets Anspruch auf eine Abfindung. Dieser Mythos ist ein weitverbreiteter Irrglaube, denn tatsächlich ist die Abfindung eher die Ausnahme als die Regel. Wann es gleichwohl eine Abfindungspflicht geben kann, stellte Lukas Jäger in seinem Vortragsteil praxisnah heraus. Zudem wurde beleuchtet, wann es für Arbeitgeber auch dann, wenn keine gesetzliche Abfindungspflicht besteht, sinnvoll sein kann, eine Abfindung zu zahlen. Welche Abfindungshöhe ist typisch und welche Abfindungsforderung ist völlig überzogen? Dies und vieles mehr gab Dr. Lukas Jäger Arbeitgebern für die nächste erfolgreiche Abfindungsverhandlung mit auf den Weg. Die Präsentationsunterlage finden Sie hier.
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